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der KG Neustadt
Andreas Manthey
0176 56 88 06 87
info@kg-neustadt1951.de
Am Stockpiper 88, 59229 Ahlen
Formulare zum Herunterladen
Du interessierst dich für eine Mitgliedschaft in der Karnevalsgesellschaft Neustadt e.V.?
Hier hast du die Möglichkeit, dich über die Mitgliedschaft zu informieren oder mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind gerne bereit, dir weitere Fragen dazu zu beantworten, dir bei Problemen weiterzuhelfen.
Beitrittserklärung
Satzung
Datenschutz
SEPA-Mandat
Satzung
Datenschutz
SEPA-Mandat
Allgemeine Informationen zum Beitritt
Allgemeine Bedingungen
Die Mitgliedschaft der Karnevalsgesellschaft Neustadt e.V. steht grundsätzlich jeder natürlichen Person offen; unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Konfession oder politischer Überzeugung.
Füllen Sie für einen Beitritt der Karnevalsgesellschaft Neustadt e.V. Beitrittserklärung aus, welche Sie neben anderen Dingen (siehe Button) herunterladen können. Senden die Erklärung entsprechend ausgefüllt und unterschrieben an die auf dem Antrag angegebene Adresse. Bei Minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Personen ist zudem das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters (z.B. der Eltern) notwendig.
Falls Sie der Karnevalsgesellschaft Neustadt e.V. direkt als aktives Mitglied beitreten wollen, aber noch keine Abteilung haben, über den Sie aufgenommen werden können, setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung, damit wir Sie ggf. Ihren Vorstellungen entsprechend an einzelne Abteilung vermitteln zu können.
Mitgliedschaftsformen
Der Karnevalsgesellschaft Neustadt e.V. kennt drei Formen der Mitgliedschaft:
1. Aktive Mitglieder
Dies sind Mitglieder, die am uniformierten Vereinsleben (z.B. dem Karneval) teilnehmen. Sie bilden das in den einzelnen Abteilungen organisierte Abteilungen und Vorstand der KG Neustadt. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres haben sie ferner das volle aktive und passive Stimmrecht innerhalb des Vereins. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können als aktive Mitglieder – bis auf gewisse Ausnahmen – nur Mitglied in der Jugendabteilung sein.
2. Fördernde Mitglieder (Passiv)
Dies sind Mitglieder, die den Verein in vielen Angelegenheiten tatkräftig unterstützen, jedoch nicht am uniformierten Vereinsleben direkt teilnehmen. Auch sie haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres das volle aktive und passive Stimmrecht innerhalb des Vereins. Sie können also beispielsweise auch für ein Amt im Vorstand kandidieren.
3. Ehrenmitglieder
Die sind Personen, die sich über Jahre hinweg besonders um den Verein verdient gemacht haben oder ihm bis ins hohe Alter treu geblieben sind. Sie werden vom Vorstand ernannt. Wie der Name schon andeutet, handelt es sich hierbei mehr um eine Ehrung, also keine Mitgliedschaftsform, die Sie sich bei ihrem Beitritt aussuchen können.
Mitgliedsbeitrag
Die jährlichen Beiträge und Umlagen für der KG Neustadt e.V. richten sich nach Alter und Mitgliedschaftsform:
Mitgliedschaftsform / Beitragsart / BetragKinder (0 – 5 Jahren) 00,00 €
Kinder (6 – 10 Jahren) 15,00 €
Jugendliche Mitglieder (11 – 14 Jahre) 20,00 €
Jugendliche Mitglieder (15 – 17Jahre) 25,00 €
Erwachsene Mitglieder 70,00 €
Kinder bis 5 Jahre von Beitrags- und Umlagepflicht befreit 00,00 €
Ehrenmitglieder von Beitrags- und Umlagepflicht befreit 00,00 €
(Gültig ab 01.01.2022)
Bankverbindung der KG Neustadt e.V.
SEPA-Mandat
Für schieß- und bogensportliche sowie fördernde Mitglieder wird der Jahresmitgliedsbeitrag der KG Neustadt e.V. i.d.R. per Lastschriftverfahren direkt vom Bankkonto eingezogen. Das dazu benötigte SEPA-Lastschriftmandat der KG Neustadt e.V. kann oben heruntergeladen werden. Ist ein Lastschrifteinzug nicht möglich, wenden Sie sich bitte vorab an die Schriftführer oder Kassierer der Neustadt e.V.